Führerscheinklassen in unserer Fahrschule Südstadt

Überblick über die Führerscheinklassen in der Fahrschule Südstadt Köln


Klasse B: Der Autoführerschein – B / B197 / B78

Die Ausbildung der Klasse B setzt sich, sowohl bei der Schaltwagen- als auch bei der Automatikausbildung, aus Theorie und Praxis zusammen und wird jeweils mit einer Prüfung abgeschlossen. Neben der Klasse B, welche eine Ausbildung auf Fahrzeugen mit Gangschaltung beinhaltet, gibt es die Klasse B mit Schlüsselnummern. Bei Klasse B197 wird der Schüler in 10 Praxisfahrstunden à 45 Minuten auf einem Schaltwagen geschult und ebenfalls auf Automatik Fahrzeugen ausgebildet mit einer abschließenden praktischen Prüfung auf einem Automatik Fahrzeug. Die Klasse B78 beinhaltet eine Ausbildung auf einem Automatik Fahrzeug. Nach der bestandenen praktischen Prüfung dürfen Schüler mit Klasse B und Klasse B197 sowohl Schaltung als auch Automatik Fahrzeuge führen, während die Klasse B78 nur Automatik Fahrzeuge einschließt.

Theorie:

  • 12x Grundstoff aus den Themen 1-12, je 90min
  • 2x Klassenspezifischer Unterricht Thema 13 (B01) und 14 (B02), je 90min

Praxis:

  • 12x Sonderfahrten bestehend aus
    • → 5 Überlandfahrten je 45min
    • → 4 Autobahnfahrten je 45min
    • → 3 Nachtfahrten je 45min
    • + individuelle Anzahl an Übungsfahrstunden

Klasse BE: Der große Anhängerführerschein

Die Erweiterung um die Klasse BE, den Anhängerführerschein, setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus. Sie berechtigt dich einen Anhänger mit dem Gesamtgewicht von 3.500kg zu ziehen. Die Ausbildung findet ausschließlich im praktischen Rahmen statt, eine erneute Teilnahme am Theorieunterricht ist demnach nicht notwendig. Abgeschlossen wird die Ausbildung ebenfalls mit einer praktischen Prüfung.

Praxis:

  • – 5x Sonderfahrten bestehend aus
    • → 3 Überlandfahrten
    • → 1 Autobahnfahrt
    • → 1 Nachtfahrt

A-Klassen: Die Motorradführerscheine – A1 / A2 / A

Die A-Klassen unterteilen sich in die Klasse A1 ab 16 Jahren, Klasse A2 ab 18 Jahren und Klasse A Direkteinstieg ab 24 Jahren. Bei einem Direkteinstieg in die entsprechende A-Klasse setzt sich die Ausbildung aus Theorie- und Praxiseinheiten zusammen. Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis verkürzt sich der theoretische Teil auf 6, statt 12, Grundstoffthemen plus die 4 Klassenspezifischen Unterrichtseinheiten.

Theorie:

  • 12x Grundstoff aus den Themen 1-12, je 90min
  • 4x Klassenspezifischer Unterricht Thema A01-A04, je 90min

Praxis:

  • 12x Sonderfahrten bestehend aus
    • → 5 Überlandfahrten je 45min.
    • → 4 Autobahnfahrten je 45min.
    • → 3 Nachtfahrten je 45min.
    • + individuelle Anzahl an Übungsfahrstunden

Bei dem Erwerb eines Stufenführerscheins besteht die Möglichkeit nach zweijährigem Besitz der Vorklasse der Aufstieg zur nächsthöheren Klasse mittels praktischer Prüfung zu erreichen ist. Bei diesem Stufenmodell wird lediglich eine individuelle Anzahl an Übungsstunden sowie die praktische Prüfung absolviert.


2 Wochen Intensivausbildung: Gangschaltung & Automatik

Wer es besonders eilig hat oder die Ferien-/Urlaubszeit für den Führerscheinerwerb nutzen will, für den bietet sich die zweiwöchige Intensivausbildung an. Dabei wird die Praxis zwischen den Theoriestunden absolviert, so, dass wir innerhalb von 2 Wochen die Prüfung anbieten können. Voraussetzung für den »Führerschein in 2 Wochen« ist die Anmeldung in unserer Kölner Fahrschule 6 Wochen vor Ausbildungsbeginn, damit die Ämter Zeit haben die Unterlagen vorzubereiten.


Auffrischung

Lange Pause, Angst vor bestimmten Strecken oder einfach nur Unsicherheiten? Dann bietet sich eine Auffrischung der theoretischen und praktischen Fahrkenntnisse an. Der Wunsch die Fahrpraxis aus unterschiedlichen Gründen noch einmal aufzufrischen ist nicht unüblich und kein Grund zur Panik. Den individuellen Bedürfnissen entsprechend, können erneute Theoriebesuche und oder Fahrstunden vereinbart werden, bis die erforderliche Sicherheit im Straßenverkehr wiedererlangt ist.


B196 Erweiterung

Mit der Schlüsselzahl 196 ist man berechtigt ein Motorrad der Klasse A1, das heißt Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125cm³, zu führen. Bei der Ausbildung handelt es sich um eine Erweiterung, basierend auf der Fahrerlaubnis der Klasse B, welche seit mindestens fünf Jahren im Besitz sein muss. Die Berechtigung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 auf dem Führerschein dokumentiert. Darüber hinaus müssen Interessierte das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben, sowie den theoretischen Unterricht als auch die praktischen Fahreinheiten erfolgreich absolvieren. Wissenswert ist außerdem, dass die Erweiterung keine Aufstiegsmöglichkeiten in eine höhere Klasse erlaubt und ausschließlich in Deutschland gültig ist.

Theorie:

  • 4x Klassenspezifischer Unterricht Thema A01-A04, je 90min

Praxis:

  • mind. 10x Übungstunden, je 45min.

Klasse C1/C1E: Der LKW-Führerschein bis 7,5 Tonnen

Wer einen Führerschein der Klasse C1 besitzt, darf Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 Kilogramm und nicht mehr als 7500 Kilogramm, sowie einem Anhänger mit nicht mehr als 750 Kilogramm fahren. Dabei darf der Lastkraftwagen über nicht mehr als acht Sitzplätze verfügen, wobei der Führersitz nicht mitzählt. Die Klasse C1E erlaubt das Führen eines zusätzlichen Anhängers, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 Kilogramm. Grundsätzlich sind für den Erwerb einer Fahrerlaubnis eine theoretische und eine praktische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben. Bei einer Erweiterung von Klasse C1 auf Klasse C1E entfällt die Theorie und der Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich.

Theorie:

  • 6x Grundstoff aus den Themen 1-12, je 90min
  • 6x Klassenspezifischer Unterricht Thema C01 – C06, je 90min

Praxis:

  • 5x Sonderfahrten bestehend aus
    • → 3 Überlandfahrten je 45min (inkl. C1E 4 Überlandfahrten)
    • → 1 Autobahnfahrt je 45min (inkl. C1E 2 Autobahnfahrten)
    • → 1 Nachtfahrt je 45min (inkl. C1E 2 Nachtfahrten)
    • + individuelle Anzahl an Übungsfahrstunden

Klasse C/CE: Der LKW-Führerschein über 7,5 Tonnen

Die Klasse C berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7500 Kilogramm, sowie einem Anhänger mit nicht mehr als 750 Kilogramm ab einem Mindestalter von 21 Jahren. Dabei darf der Lastkraftwagen über nicht mehr als acht Sitzplätze verfügen, wobei der Führersitz nicht mitzählt. Anhänger über 750 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht setzen den Führerschein der Klasse CE voraus. Grundsätzlich sind für den Erwerb einer Fahrerlaubnis eine theoretische und eine praktische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben. Bei einer Erweiterung von Klasse C auf Klasse CE entfällt die Theorie und der Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich.

Theorie:

  • 6x Grundstoff aus den Themen 1-12, je 90min
  • 10x Klassenspezifischer Unterricht Thema C01 – C10, je 90min

Praxis:

  • 10x Sonderfahrten bestehend aus
    • → 5 Überlandfahrten je 45min (inkl. CE 8 Überlandfahrten)
    • → 2 Autobahnfahrt je 45min (inkl. CE 3 Autobahnfahrten)
    • → 3 Nachtfahrt je 45min (inkl. CE 3 Nachtfahrten)
    • + individuelle Anzahl an Übungsfahrstunden

Die Theorieprüfung umfasst einen Fragebogen von insgesamt 37 Fragen, welche ab 11 Fehlerpunkten als nicht bestanden gilt. Bei der praktischen Prüfung mit einer Dauer von 85 Minuten wird die Abfahrtkontrolle, das Fahren innerorts sowie das Fahren außerorts auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen getestet.

Die Theorieprüfung umfasst einen Fragebogen von insgesamt 37 Fragen, welche ab 11 Fehlerpunkten als nicht bestanden gilt. Bei der praktischen Prüfung mit einer Dauer von 85 Minuten wird die Abfahrtkontrolle, das Fahren innerorts sowie das Fahren außerorts auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen getestet.


Klasse D/DE: Der große Bus

Zum Führen von Kraftfahrzeugen, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt sind ist die Klasse D erforderlich. Beim mitführen eines Anhängers darf dieser nicht mehr als 750 Kilogramm wiegen. Möchtest Du einen schweren Anhänger von mehr als 750 Kilogramm fahren, setzt dies den Führerschein der Klasse DE voraus. Das Mindestalter beträgt 24 Jahre. Bei einer Erweiterung von Klasse D auf Klasse DE entfällt die Theorie und der Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich.

Theorie:

  • 6x Grundstoff aus den Themen 1-12, je 90min
  • 10x Klassenspezifischer Unterricht Thema D01 – D10, je 90min

Praxis:

  • Die Anzahl der praktischen Unterrichtseinheiten, die Du für Deinen Busführerschein Klasse D benötigst, ist von Deiner bisherigen Fahrerlaubnis und der damit verbundenen Erfahrung abhängig
    • Vorbesitz der Klassen B oder C1weniger als 2 Jahre:
      45 Fahrstunden (à 45 Minuten) für die Grundausbildung, zusätzlich 22x Überlandfahrten, 14x Autobahnfahrten und 8x Nachtfahrten
    • Vorbesitz der Klassen B oder C1, mehr als 2 Jahre:
      33x Fahrstunden (à 45 Minuten) für die Grundausbildung, zusätzlich 12x Überlandfahrten, 8x Autobahnfahrten und 5x Nachtfahrten
    • Vorbesitz der Klasse C, weniger als 2 Jahre:
      14x Fahrstunden (à 45 Minuten) für die Grundausbildung, zusätzlich 16x Überlandfahrten, 8 Autobahnfahrten und 6 Nachtfahrten
    • Vorbesitz der Klasse C, mehr als 2 Jahre:
      7x Fahrstunden(à 45 Minuten) für die Grundausbildung, zusätzlich 8x Überlandfahrten, 4x Autobahnfahrten und 3x Nachtfahrten

Für Personen mit abgeschlossener Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb gilt für die Klassen D und DE ein Mindestalter von 20 Jahren. Bereits während der Ausbildung gilt für den Fahrerlaubniserwerb das herabgesetzte Mindestalter; es dürfen dann aber nur Fahrten in Deutschland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses gemacht werden.